Ab dem 01.11.2015 ist für den eigenen Umzug eine Vermieterbescheinigung notwendig. Kann diese nicht beim Einwohnermeldeamt vorlegt werden, droht ein Bußgeld. Auf der Bescheinigung müssen Vermieter ihren Mietern den Ein- und Auszug aus der Wohnung bestätigen. Wichtige Angaben, die im Schreiben des Vermieters vorhanden sein müssen, sind: