November 2016
Umzugspauschale für die Steuererklärung steigt im Februar 2017
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann den Wohnortwechsel von der Steuer absetzen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Der Umziehende kann entweder alle Kosten direkt absetzen oder einen Umzugspauschale wählen. Diese hat sich in den letzten Jahren immer wieder erhöht. Zum Februar 2017 wird sie erneut angeboben. Verheiratete und Lebenspartner können 1.528 € absetzen, Singles 764 €. Auf Angehörige, die durch den Umzug ebenfalls betroffen sind, entfällt ein Pauschalbetrag von 337 €.
In unserem Servicebüro erhalten Sie auf Anfrage auch gern eine Broschüre, die Infos rund um die Aufnahme des Umzugs in die Steuererklärung gibt.