August 2021
Neue Steuerpauschalen für Umzüge
Seit Juli 2021 gelten die geänderten Pauschalen für berufliche Umzüge, die vom Arbeitgeber*Innen steuerfrei an betroffene Arbeitnehmer*Innen erstattet werden können. Erfolgt keine Erstattung durch den Betrieb, können die Pauschalen für Umzüge aus beruflichen Gründen als Werbungskosten im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Ab dem 1. April 2021/2022 treten die folgenden Pauschalen in Kraft:
- Umzugsbedingter zusätzlicher Unterricht eines Kindes können Kosten 2021 für 1.160 Euro und 2021 für 1.181 Euro erstattet werden.
- Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt ab 2021=860 Euro und 2022=886 Euro. Jede weitere Person beträgt 2021=580 Euro und 2022=590 Euro.
- Wenn Sie in Ihr erstes Heim ziehen erhalten Sie 2021=174 Euro und 2022=177 Euro.
Umziehen hat sich noch nie mehr gelohnt!